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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08 (https://dejure.org/2009,3476)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2009 - L 19 AS 62/08 (https://dejure.org/2009,3476)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2009 - L 19 AS 62/08 (https://dejure.org/2009,3476)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von höheren Kosten für Unterkunft und Heizung nach § 22 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II); Bestimmung der angemessenen Wohnungsgröße zur Ermittlung der Referenzmiete; Angemessenheit der Aufwendungen unter Berücksichtigung des Wohnungsstandards; Zutreffendes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.06.2008 - B 14/7b AS 44/06 R

    Arbeitslosengeld II - Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Räumlicher Vergleichsmaßstab ist in erster Linie der Wohnort des Hilfebedürftigen, der im Hinblick auf dessen Größe durchaus unterschiedlich sein kann (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R).

    Im Hinblick auf das soziale Umfeld kann unter Umständen der zumutbare Wohnbereich enger zu begrenzen sein als das Gebiet, das im Hinblick auf die Mietpreishöhe als Vergleichsmaßstab herangezogen wird (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R).

    Die vom Grundsicherungsträger gewählte Datengrundlage muss lediglich auf einem schlüssigen Konzept beruhen, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiederzugeben (BSG, Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Bei der Bestimmung der angemessenen Wohnfläche ist auf die für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau anerkannte Wohnraumgröße zu abzustellen (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R).

    Die Wohnung muss von daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und 7b AS 18/06 R).

    Zwar hat das Bundessozialgericht angedeutet, dass die Unterteilung des Gebietes einer größeren Stadt in mehrere kleinere Vergleichsgebiete, die keine selbständige Einheiten sind, zur Bestimmung des räumlichen Vergleichsmaßstab geboten sein kann (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, bejahend auch Knickrehm/Voelzke, Kosten der Unterkunft nach SGB II, S. 16), dies jedoch in späteren Entscheidungen nicht näher konkretisiert.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - L 14 B 1650/07

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Unzumutbarkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Deshalb ist für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 12.03.2007, L 19 AS 260/06 und Beschluss vom 05.12.2007, L 6 AS 234/07 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2007, L 14 B 1650/07 AS ER und Beschluss vom 17.09.2008, L 34 B 1650/08 AS ER; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2 Aufl., § 22 Rdz. 42c).

    Die Unzumutbarkeit eines Umzugs wegen einer affektiven Bindung an eine bestimmte Unterkunft nach langjähriger Nutzung unter Aufgabe des vertrauten Lebenskreises bzw. des Lebensalters von Hilfebedürftigen kann in Betracht kommen, wenn in kurzer Zeit ein Ende der Hilfebedürftigkeit absehbar ist (vgl. Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2 Aufl., § 22 Rdz. 56; Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Anm. 59 mit Rechtsprechungsnachweisen; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2007, L 14 B 1650/07 AS ER).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 10/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Beginn der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Die Wohnung muss von daher hinsichtlich der aufgeführten Kriterien, die als Mietpreis bildende Faktoren regelmäßig im Quadratmeterpreis ihren Niederschlag finden, im unteren Segment der nach der Größe in Betracht kommenden Wohnungen in dem räumlichen Bezirk liegen, der den Vergleichsmaßstab bildet (BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R und 7b AS 18/06 R).

    Der Hinweis über die unangemessenen Mietkosten hat allein Aufklärungs- und Warnfunktion, damit der Hilfebedürftige Klarheit über die aus Sicht des Leistungsträgers angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft und ggf. die Heizung und einen Hinweis auf die Rechtslage erhält (vgl. BSG vom 07.11.2006, B 7b AS 10/06 R ).

  • LSG Hessen, 05.12.2007 - L 6 AS 234/07

    Arbeitslosengeld II - Auslegung eines Widerspruchs - Kosten der Unterkunft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Deshalb ist für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 12.03.2007, L 19 AS 260/06 und Beschluss vom 05.12.2007, L 6 AS 234/07 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2007, L 14 B 1650/07 AS ER und Beschluss vom 17.09.2008, L 34 B 1650/08 AS ER; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2 Aufl., § 22 Rdz. 42c).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - L 34 B 1650/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Deshalb ist für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (vgl. LSG Hessen, Urteil vom 12.03.2007, L 19 AS 260/06 und Beschluss vom 05.12.2007, L 6 AS 234/07 AS; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.11.2007, L 14 B 1650/07 AS ER und Beschluss vom 17.09.2008, L 34 B 1650/08 AS ER; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2 Aufl., § 22 Rdz. 42c).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Für erwachsene Kinder ist die Familie eine Gemeinschaft, die in der Regel nicht als Lebensgemeinschaft, sondern nur als Begegnungs- und möglicherweise als Hausgemeinschaft angelegt ist (BVerfG, Beschluss vom 18.04.1989, 2 BvR 1169/84, BVerfGE 80, 81).
  • BVerfG, 31.05.1978 - 1 BvR 683/77

    Familiennamen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Dabei kann offen bleiben, ob der in Art. 6 Abs. 1 GG statuierte Schutz der Familie nur die Gemeinschaft von Eltern und Kindern umfasst oder sich auch auf den Schutz der Generationen- Großfamilie erstreckt (verneinend BVerfG, Beschluss vom 31.05.1978, 1 BvR 683/77, BVerfGE 48, 327; bejahend Pieroth, GG, 8.Aufl., Art. 6 Rdz. 4).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2008 - L 6 AS 39/07

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Eine vom Durchschnitt abweichende besondere Belastungssituation oder besondere Umstände sindt in die Zumutbarkeitsbetrachtung mit einzubeziehen (Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Anm. 59 ; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.01.2008, L 6 AS 39/07).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2009 - L 19 AS 62/08
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach § 44b SGB II als mit Art. 28 GG und Art. 83 GG unvereinbar erklärt, jedoch können die Arbeitsgemeinschaften für eine Übergangszeit bis zum 31.12.2010 weiterhin auf der bisherigen Rechtsgrundlage tätig werden (BVerfG, Urteil vom 20.12.1007, 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04; BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/7b AS 32/06 R).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 55/06 R

    Arbeitslosengeld II - Aufteilung der Unterkunftskosten nach Kopfteilen - keine

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

  • SG Duisburg, 31.03.2009 - S 5 AS 93/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Der von der Beklagten für die Kaltmiete zu Grunde gelegte Betrag von EUR 217, 50, aus dem sich bei einer angemessenen Wohnungsgröße von 45 qm ein Quadratmeterpreis von EUR 4, 83 ergibt, ist für das Gebiet der Stadt Essen nach Auffassung der Kammer grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. SG Duisburg, Urteile v. 11.7.2007 - S 35 (2) AS 7/05; v. 11.6.2008 - S 7 (2) SO 23/05; v. 10.12.2008 - S 27 AS 221/06; vgl. auch LSG NRW v. 16.2.2009 - L 19 AS 62/08 unter Bestätigung der Essener Angemessenheitsgrenzen für einen 2-Personenhaushalt im Anschluss an SG Duisburg, Urteil v. 23.4.2008 - S 27 AS 154/07, zu finden jeweils unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Die genannten Bestimmungen zielen auf die Neuschaffung von barrierefreiem Mietwohnraum und selbstgenutzten Eigenheimen, die jedoch für Empfänger von Transferleistungen nach dem SGB II und Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) nicht generell erforderlich sind (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009 - L 19 AS 62/08 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Durch einen Wohnungswechsel des Klägers innerhalb des Stadtgebiets von Essen (zum zumutbaren Umzugsbereich vgl. unter 1. c.) wird die Gemeinschaft mit der 15jährigen Tochter als Begegnungsgemeinschaft jedoch weiterhin ermöglicht (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009 - L 19 AS 62/08 unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Insoweit ist es ausreichend - sofern wie hier vorhanden - auf einen qualifizierten Mietspiegel abzustellen (vgl. BSG, Urteil v. 18.6.2008 - B 14/7b AS 44/06 R, Rn. 15 ff., wonach dann, wenn kein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, ein gemessen am örtlichen Wohnungsmarkt "schlüssiges Konzept" nachzuweisen ist; das LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009, a.a.O. versteht die Entscheidung so, dass generell ein schlüssiges Konzept ausreicht; Entscheidungen abrufbar unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Ferner geht die Kammer davon aus, dass das gesamte Gebiet der Stadt Essen in den kommunalverfassungsrechtlichen Grenzen als räumlicher Vergleichsmaßstab zur Ermittlung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises heranzuziehen ist (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.).

    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen, wonach grundsätzlich das Gebiet einer Kommune in deren kommunalverfassungsrechtlichen Grenzen den räumlichen Vergleichsmaßstab für die Ermittlung des angemessenen abstrakten Quadratmeterpreises bildet, sofern nicht in ländlichen Räumen das Gebiet mehrerer Kommunen zusammengefasst werden muss, um einen sachgerechten Vergleichsmaßstab zu finden (vgl. Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.).

    So würde unter Umständen einem Leistungsbezieher, der in einem sog. "Villenviertel" wohnt, ein Wohnstandard gesichert, der im Vergleich zu Wohnungen im unteren Bereich im gesamten Stadtgebiet höher ist bzw. die einfachen und grundlegenden Wohnbedürfnisse übersteigt (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.).

    In Bezug auf die Ausstattungsmerkmale geht die Kammer davon aus, dass sich die Ausstattung nicht zwingend nur im untersten, sondern im unteren Bereich zu bewegen hat (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009 a.a.O.; Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 45a).

    Bei einer Stadt der Größenordnung ab ca. 75.000 Einwohnern kann dies das gesamte Stadtgebiet sein (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.; vgl. auch Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 40b).

    Je nach Streckenverlauf kann ein entfernt liegender Stadtteil mit öffentlichen Verkehrsmitteln schneller und besser zu erreichen sein als der benachbarte Stadtteil (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009 a.a.O.).

  • SG Duisburg, 25.10.2011 - S 5 AS 780/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass das gesamte Gebiet der Stadt Essen in den kommunalverfassungsrechtlichen Grenzen als räumlicher Vergleichsmaßstab zur Ermittlung des abstrakt angemessenen Quadratmeterpreises heranzuziehen ist (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009, L 19 AS 62/08, unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Die Kammer folgt insoweit dem Berechnungsmodell des 19. Senates des LSG NRW (Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.), das durch das BSG bezogen auf einen 2-Personen-Haushalt bereits bestätigt wurde (vgl. Urteil v. 17.12.2009 - B 4 AS 27/09 R unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Nach den Ermittlungen des LSG NRW sind in nahezu allen Stadtteilen von E. alle qualitativ unterschiedlichen Wohnlagen in repräsentativer Anzahl vorhanden (vgl. Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.).

    In Bezug auf die Ausstattungsmerkmale geht die Kammer davon aus, dass sich die Ausstattung nicht zwingend nur im untersten, sondern im unteren Bereich zu bewegen hat (vgl. LSG NRW, Urteil v. 16.2.2009, a.a.O.; Lang/Link in: Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Aufl. 2008, § 22 Rn. 45a).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2009 - L 19 B 297/09

    Hartz- IV- Empfänger brauchen nicht in Obdachlosenunterkunft zu wohnen

    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NW Urteil vom 16.02.2009 - L 19 AS 62/08 - m.w.N.).
  • SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 84/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG) belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Eine solche Homogenität ist bei einer kreisfreien Stadt wie M insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, der auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen, auch solcher, die am Stadtrand gelegen sind, ausgerichtet ist, im gesamten Stadtgebiet anzunehmen (vgl. zum Stadtgebiet Essen: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung des angemessenen abstrakten Quadratmeterpreises ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren (nicht im untersten) Bereich für alle vergleichbaren Wohnungen am Wohnort des Hilfesuchenden marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

    In einem solchen Fall führt ein Wohnungswechsel im Hinblick auf den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Grundmiete und Referenzmiete auch bei Berücksichtigung der Kosten, die gegebenenfalls durch die Einschaltung eines Umzugsunternehmens entstehen, auf längere Sicht zu einer deutlichen Entlastung der Beklagten (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • SG Düsseldorf, 19.07.2010 - S 25 AS 209/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG) belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Eine solche Homogenität ist bei einer kreisfreien Stadt wie M insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, der auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen, auch solcher, die am Stadtrand gelegen sind, ausgerichtet ist, im gesamten Stadtgebiet anzunehmen (vgl. zum Stadtgebiet Essen: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung des angemessenen abstrakten Quadratmeterpreises ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren (nicht im untersten) Bereich für alle vergleichbaren Wohnungen am Wohnort des Hilfesuchenden marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

    In einem solchen Fall führt ein Wohnungswechsel im Hinblick auf den Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Grundmiete und Referenzmiete auch bei Berücksichtigung der Kosten, die gegebenenfalls durch die Einschaltung eines Umzugsunternehmens entstehen, auf längere Sicht zu einer deutlichen Entlastung der Beklagten (vgl. zu einer solchen Fallgestaltung: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 75/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    In der Regel sind Kostensenkungsbemühungen einer Hilfebedürftigen zumutbar, da die Senkung der Unterkunftskosten zu den Obliegenheiten eines Hilfebedürftigen gehört (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdz. 55).

    Die affektive Bindung der Antragstellerin an die seit mehr als 15 Jahren bewohnte Wohnung sowie das Alter der Antragstellerin (55 Jahre) begründen keine Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • SG Düsseldorf, 04.01.2011 - S 25 AS 221/08

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung vom 13.09.2001 (WoFG) belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Eine solche Homogenität ist bei einer kreisfreien Stadt wie Düsseldorf insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung des öffentlichen Nahverkehrs, der auf die Erreichbarkeit des Stadtkerns von allen Stadtteilen, auch solcher, die am Stadtrand gelegen sind, ausgerichtet ist, im gesamten Stadtgebiet anzunehmen (vgl. zum Stadtgebiet Essen: LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung des angemessenen abstrakten Quadratmeterpreises ist nicht auf den jeweiligen örtlichen Durchschnitt aller gezahlten Mietpreise, sondern auf die im unteren (nicht im untersten) Bereich für alle vergleichbaren Wohnungen am Wohnort des Hilfesuchenden marktüblichen Wohnungsmieten abzustellen (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2009 - L 19 B 76/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für die Bestimmung der angemessenen Wohnfläche i.S.v. § 22 SGB II ist auf die landesrechtlichen Regelungen zur Vergabe von Wohnungsberechtigungsscheinen zur Belegung von nach dem WoFG belegungsgebundenen Wohnungen abzustellen (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 m.w.N.).

    In der Regel sind Kostensenkungsbemühungen einer Hilfebedürftigen zumutbar, da die Senkung der Unterkunftskosten zu den Obliegenheiten eines Hilfebedürftigen gehört (LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rdz. 55).

    Die affektive Bindung der Antragstellerin an die seit mehr als 15 Jahren bewohnte Wohnung sowie das Alter der Antragstellerin (55 Jahre) begründen keine Unzumutbarkeit eines Wohnungswechsels (vgl. LSG NRW, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2010 - L 9 AS 58/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Für den hier streitgegenständlichen Zeitraum von Dezember 2006 bis April 2007 stellt der Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen "Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zum Wohnungsbindungsgesetz (VV-WoBindG)" vom 08.03.2002 in der geänderten Fassung vom 21.09.2006 die insoweit maßgebliche Regelung dar (so auch LSG NRW, Urt. v. 16.02.2009, Az. L 19 AS 62/08).
  • SG Aachen, 17.11.2010 - S 5 AS 362/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In Nordrhein-Westfalen stellte der Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen "Verwaltungsvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen zum WoBindG (VV-WoBindG)" vom 08.03.2002 in der geänderten Fassung vom 21.09.2006 die maßgebliche landesrechtliche Regelung dar (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 17.12.2009, B 4 AS 27/09 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08 und Urteil vom 29.04.2010, L 9 AS 58/08), die bei einem Ein-Personen-Haushalt eine angemessene Wohnungsgröße von 45 qm (vgl. Nr. 5.71 lit. c) der VV-WoBindG) vorsah.

    Im Hinblick auf den angemessenen Quadratmeterpreis kann als qualifizierte Er-kenntnisquelle auf den jeweils örtlich einschlägigen Mietspiegel für Wohnungen im unteren, nicht im untersten Bereich abgestellt werden (vgl. dazu Bundesso-zialgericht, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R und Urteil vom 18.06.2008, B 14/7b AS 44/06 R; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2009, L 19 AS 62/08).

  • SG Duisburg, 08.03.2011 - S 45 AS 3893/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Aachen, 17.11.2010 - S 5 AS 910/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Aachen, 01.09.2010 - S 5 AS 394/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Münster, 19.09.2011 - S 10 (15) AS 145/08

    Bemessung der Höhe der zu gewährenden Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - L 19 B 99/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Duisburg, 10.02.2011 - S 5 AS 252/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • SG Duisburg, 06.04.2010 - S 5 AS 1118/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Duisburg, 27.04.2015 - S 36 AS 4722/13

    Bemessung der Höhe der zu gewährenden Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei

  • SG Duisburg, 21.01.2013 - S 38 AS 182/12

    Gewährung von Umzugskosten und Übernahme der Mietkaution für eine neue Wohnung

  • SG Detmold, 09.04.2009 - S 10 (7) AS 97/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • SG Duisburg, 22.02.2011 - S 17 AS 1907/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

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